Eschweiler West, Westideen, DAs Förderprogramm
Förderprogramm "West.Ideen" (Verfügungsfonds)

Das ist der Plan

Eschweiler-West ist ein lebendiges und vielfältiges Quartier. Das Viertel lebt durch das Engagement der Bewohner*innen und der hier verwurzelten Geschäftsleute. Deshalb sollen Ideen und Projekte gefördert werden, die Menschen zusammenbringen und ihr gesamtes Lebensumfeld verschönern.

 

Welche Projekte werden unterstützt?

Mit Hilfe eines Verfügungsfonds werden kleinere Maßnahmen, Aktionen und Projekte gefördert, die einen wesentlichen Beitrag zur Aktivierung der Beteiligten im Quartier leisten und einen erkennbaren nachhaltigen Nutzen ausstrahlen.
Mittel- bis langfristig sollen durch die angestoßenen Fördermaßnahmen stabile
nachbarschaftliche Beziehungen und ein optimiertes gesellschaftliches
Miteinander erreicht sowie nachhaltige, selbsttragende und selbstorganisierte
Strukturen vor Ort etabliert werden. Es gilt mit Hilfe der Mittel des Verfügungsfonds darüber hinaus die Identifikation der Bewohner*innen mit und ihre Verantwortung für das Quartier Eschweiler-West herauszubilden und zu stärken.

 

Geltungsbereich des Förderprogramms

z.B.:
Licht- oder Beleuchtungskonzepte . Bücherschränke . Kunstobjekte im öffentlichen Raum . Staudenbeete . Stromkästen-Gestaltung . Rundwege . Sport & Freizeitaktionen . interkulturelle Kochaktionen . Lernangebote . Mädchen- oder Frauencafé . Musikprojekte . Straßenfeste . Flohmärkte . Musikfeste . Open-Air-Kino . Gemeinschaftsgärten . Pflanzaktionen . Geocaching Stadtgeschichte . Lastenräderverleih …

Unterstützt werden einzelne Projekte, wie beispielsweise Workshops, Beteiligungs- und Mitmachaktionen sowie Wettbewerbe zu verschiedenen Themenstellungen im Quartier, Imagekampagnen, soziale und kulturelle Aktionen, Feiern und offene Sportangebote zur Stärkung nachbar­schaftlicher Kontakte.

Ihr Engagement ist gefragt! Jeder, der eine Projektidee für das Programmgebiet „Soziale Stadt Eschweiler-West“ hat, kann sich mit uns in Verbindung setzen.
Die Projekte müssen einen erkennbaren Nutzen für die Bewohner und Bewohnerinnen des Quartiers Eschweiler-West aufweisen und im Einklang mit der Richtlinie des Verfügungsfonds stehen.

 

Wer ist antragsberechtigt und wie komme ich an Fördermittel?

Antragsberechtigt sind nicht nur aktive Vereine oder Institutionen, sondern auch Einzelpersonen mit guten Projektideen. Alle Antragsteller bringen eine erkennbare, angemessene und unentgeltliche Eigenleistung in ihr Projekt ein.
Um Fördermittel zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen. Das erforderliche
Antragsformular sowie Informationen, was bei der Beantragung zu beachten ist,
werden auf dieser Seite zur Verfügung gestellt. Alternativ erhalten Sie die Unterlagen auch im Rathaus der Stadt Eschweiler.

 

Wieviel Förderung kann ich erhalten?

Die Förderung wird zweckgebunden für Honorar- und Sachkosten sowie für Investitions­güter im Zusammenhang mit der beantragten Fördermaßnahme bewilligt. Je Zu­wen­dungs­antrag kann eine Bewilligung von mindestens 100 € und bis maximal 5.000 € erteilt werden. In begründeten Einzelfällen können auf gesonderten Antrag bis zu 10.000 € bewilligt werden.

Wer entscheidet über die Projektanträge?

Die Lenkungsgruppe des Verfügungsfonds setzt sich zusammen aus Akteuren vor Ort und entscheidet auf Grundlage einer Richtlinie über die Vergabe der Mittel im Quartier. Die Organisation und Struktur des Verfügungsfonds wird mit dieser städtischen Richtlinie geregelt. Der Verfügungsfonds finanziert sich zu 100 % aus Mitteln der Städtebauförderung inklusive des Eigenanteils der Kommune.
Voraussetzung für eine Projektfinanzierung ist ein vorliegender und positiv geprüfter Antrag gemäß der Vergaberichtlinie.

 
 

Sie möchten ein Projekt im Quartier Eschweiler-West umsetzenWir freuen uns über Ihre Fragen und Anregungen. Teilen Sie uns Ihre Meinung mit!

Stadt Eschweiler
Planung und Denkmalpflege
Rathaus, Johannes-Rau-Platz 1
Tel. 02403 / 71-465 oder -748

DER FAHRPLAN

Sitzungstermine 2024
27.02. / 14.05. / 27.08. / 05.11.
Dez 2025 Ende der Projektphase

DOWNLOADS

Ihr Weg zur Förderung

Entschluss zur Umsetzung einer Projektidee
Information und Beratung durch die Abteilung Planung und Denkmalpflege (siehe Kontakt)
Einholen von Angeboten/Kostenvoranschlägen
Einreichen des Förderantrags einschl. Kostenplan zur Prüfung bei der Abteilung Planung und Denkmalpflege
 (Fristen beachten!)
Ausstellung des Bewilligungsbescheides durch die Stadt Eschweiler nach positiver Entscheidung über den Projektantrag durch die Lenkungsgruppe des Verfügungsfonds.
Durchführung und Dokumentation des Projektes und Bezahlung der angefallenen Kosten
Einreichen der Schlussrechnungen und des Verwendungsnachweises
Auszahlung des Zuschusses durch die Stadt Eschweiler